HRA 8924: Prosure Service GmbH & Co. KG, Bückeburg, Sprekelsholzkamp 3, 31675 Bückeburg. Entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen eingetragen: Eintragung vom 05.07.2017 berichtigt in: Der Sitz ist nach Bückeburg (Amtsgericht Stadthagen HRA 200503) verlegt.
HRA 8924: Prosure Service GmbH & Co. KG, Porta Westfalica, Meißener Straße 2e, 32457 Porta Westfalica. Bückeburg. Geschäftsanschrift: Sprekelsholzkamp 3, 31675 Bückeburg. Der Sitz ist nach Bückeburg (Amtsgericht Bückeburg HRA 200503) verlegt.
HRA 200503: Prosure Service GmbH & Co. KG, Porta Westfalica, Sprekelsholzkamp 3, 31675 Bückeburg. Sitz von Amts wegen berichtigt, nun: Bückeburg. Der Sitz ist von Porta Westfalica (bisher Amtsgericht Bad Oeynhausen, HRA 8924) nach Bückeburg verlegt.
HRA 200503: Prosure Service GmbH & Co. KG, Bückeburg, Sprekelsholzkamp 3, 31675 Bückeburg. Kommanditgesellschaft. Prosure Service GmbH & Co. KG. Porta Westfalica. Geschäftsanschrift: Sprekelsholzkamp 3, 31675 Bückeburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Prosure Service Verwaltungs GmbH, Bückeburg (Amtsgericht Stadthagen HRB 201293), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Kalle, Janina, Bückeburg, * ‒.‒.‒‒.
HRA 8924: Prosure Service GmbH & Co. KG, Porta Westfalica, Meißener Straße 2e, 32457 Porta Westfalica. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 05.04.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.04.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.04.2016 Teile des Vermögens der MK Detektei und Sicherheit e. K. mit Sitz in Porta Westfalica (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 8910) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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