Protec24 facility service GmbH & Co. "SÜD-WEST" KG, Bühl, (Liechtersmatten 8, 77815 Bühl).Die Eintragung der Abspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Protec24 facility Service GmbH & Co. KG", Goslar (Amtsgericht Braunschweig HRA 110389) am 23.12.2008 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 25.08.2008 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "Protec24 facility service SÜD-WEST GmbH", Bühl (Amtsgericht Mannheim HRB 705748) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Protec24 facility service GmbH & Co. "SÜD-WEST" KG, Bühl (Liechtersmatten 8, 77815 Bühl). Die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Protec 24 facility Service GmbH & Co. KG", Goslar (Amtsgericht Braunschweig HRA 110389) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.12.2007 und 27.08.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.12.2007 und 27.08.2008 einen Teil ihres Vermögens auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Protec 24 facility Service GmbH & Co. "Bopfingen" KG, Goslar (Liechtersmatten 8, 77815 Bühl).Der Sitz ist nach Bühl (jetzt AG Mannheim HRA 701723) verlegt und dort unter der Firma: Protec24 facility service GmbH & Co "SÜD-WEST" KG eingetragen.
Protec24 facility service GmbH & Co. "SÜD-WEST" KG, Bühl (Liechtersmatten 8, 77815 Bühl). Kommanditgesellschaft. Firma bisher: "Protec 24 facility Service GmbH & Co. "Bopfingen" KG". Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Protec24 facility Service Verwaltungsgesellschaft mbH, Goslar (Amtsgericht Braunschweig HRB 110628). Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung aus dem Vermögen der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Protec Torservice GmbH & Co. KG", Goslar (Amtsgericht Goslar HRA 110628) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 25.11.2000 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tag (Abspaltung zur Neugründung). Der Sitz ist von Goslar (Amtsgericht Braunschweig HRA 110450) nach Bühl verlegt.