HRB 104428: Protecting Internet Services GmbH, Karlsruhe, Kriegsstraße 172, 76133 Karlsruhe. Die Gesellschafterversammlung vom 11.08.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Erbringung von Online-Diensten mit Schwerpunkt im Internet, insbesondere die Durchführung der dazugehörigen Dienstleistungen wie Beratung, Dokumenterstellung, Dokumentendesign, Erstellung multimedialer Anwendungen sowie die Vermittlung von Finanzierungen, der gewerbsmäßige Handel mit Edelmetallen und Münzen, die Vermittlung von Edelmetallsparplänen sowie die Durchführung von Tafelgeschäften mit Edelmetalle und Münzen.
HRB 104428: Protecting Internet Services GmbH, Karlsruhe, Yorckstr. 19, 76185 Karlsruhe. Änderung der Geschäftsanschrift: Kriegsstraße 172, 76133 Karlsruhe.
HRB 104428:Protecting Internet-Online-Dienste GmbH, Karlsruhe, Yorckstr. 19, 76185 Karlsruhe.Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 (Firma und Sitz) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Firma geändert; nun: Protecting Internet Services GmbH. Gegenstand geändert; nun: Die Erbringung von Online-Diensten mit Schwerpunkt im Internet, insbesondere die Durchführung der dazugehörigen Dienstleistungen wie Beratung, Dokumenterstellung, Dokumentendesign, Erstellung multimedialer Anwendungen sowie die Vermittlung von Versicherungen und Finanzierungen sowie die Herstellung und der Vertrieb von Kosmetikartikeln. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.08.2015 die Aktiengesellschaft "Physan Aktiengesellschaft", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 708140) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.