HRB 10014: ProteoSys AG, Kronberg im Taunus, Im Waldhof 11, 61476 Kronberg im Taunus. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Abwickler bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Abwickler bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Abwickler gemeinsam vertreten. Nicht mehr Vorstand, sondern nun: Abwickler: Matthies, Helmut, Kronberg im Taunus, * ‒.‒.‒‒einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 10014: ProteoSys AG, Kronberg im Taunus, Im Waldhof 11, 61476 Kronberg im Taunus. Aktiengesellschaft. Satzung vom 15.12.2000. Die Gesellschafterversammlung vom 19.10.2018 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 2 beschlossen und mit ihr die Sitzverlegung von Mainz (bisher: Amtsgericht Mainz, HRB 7508) nach Kronberg im Taunus. ProteoSys AG. Kronberg im Taunus. Geschäftsanschrift: Im Waldhof 11, 61476 Kronberg im Taunus. Die Durchführung von Entwicklungs- und Forschungsprojekten, der An- und Verkauf sowie der Handel von Produkten im Bereich der Proteinforschung (Proteomics) sowohl in der Form der Auftragsforschung, als auch der Eigenforschung, die Patentierung und Lizenzierung von Erfindungen der Gesellschaft, das Erstellen von Datenbanken sowie der Lizenzierung, die Proteinindividualdiagnostik und -therapie, sowie die Vermarktung eigener Patente. 398.412,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Vorstand: Matthies, Helmut, Schmitten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist dadurch entstanden, dass sich die ProteoMed GmbH mit Sitz in Tübingen (Amtsgericht Tübingen, HRB 2078) und die Proteosys Gesellschaft für Molekulare Systemanalyse mbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB 7304) aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2000 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom gleichen Tag gemäß §§ 2 Nr. 2, 36 ff UmwG vereinigt haben. Der bereits im Handelsregister eingetragene, mit der tbg Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft mbH der Deutschen Ausgleichsbank, Bonn, am 12.11./18.11.2002 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag, dem die Hauptversammlung der ProteoSys AG durch Beschluss vom 03.12.2002 zugestimmt hat, ist durch Vereinbarung vom 12.05.2011/17.05.2011 geändert und verlängert. Die Hauptversammlung vom 25. August 2011 hat der Vereinbarung zugestimmt. Der bereits im Handelsregister eingetragene, mit der BASF Innovationsfonds GmbH, Ludwigshafen, abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag, ist durch Vereinbarung vom 12.05.2011/16.05.2011 geändert und verlängert. Die Hauptversammlung vom 25. August 2011 hat der Vereinbarung zugestimmt. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum Ablauf des 31.10.2016 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 100.000,--EUR durch Ausgabe neuer Namens- Stückaktien gegen Bareinlagen oder gegen Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre in vollem Umfang ausschließen. Über den weiteren Inhalt der Aktienrechte und der Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag, entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates Zwischen der Gesellschaft und der tbG Technologie- Beteiligungs-Gesellschaft mbH der Deutschen Ausgleichsbank mit Sitz in Bonn als stiller Gesellschafterin besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag nach § 292 Abs. 2 Nr. 2 AktG im Rahmen einer stillen Beteiligung in Höhe von 500.000,00 EUR. Neben der Verzinsung der Einlagen ist eine Teilgewinnabführung vereinbart. Die Hauptversammlung der ProteoSys AG. hat durch Beschluss vom 03.12.2002 dem Vertrag zugestimmt. Zwischen der Gesellschaft und der BASF Innovationsfonds GmbH, Ludwigshafen besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag nach § 292 Abs. l Nr. 2 AktG im Rahmen einer stillen Beteiligung in Höhe bis EUR 1.000.000,00, mindestens aber in Höhe von EUR 400.000,00. Die letztgenannte Gesellschaft erhält für die Gewährung der stillen Beteiligung eine jährliche gewinnunabhängige Grundvergütung in Höhe von 7% des Betrags der geleisteten Einlagen. Zusätzlich zu dieser Grundvergütung erhält sie eine gewinnabhängige Vergütung in Höhe von 2% des Jahresüberschusses. Von der ProteoMed GmbH mit Sitz in Tübingen, die mit der Proteosys Gesellschaft für Molekulare Systemanalyse mbH mit Sitz in Mainz zur ProteoSys AG verschmolzen ist, ist mit der tbg Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft mbH der Deutschen Ausgleichsbank, Bonn, am 01./16.05.2000 ein Teilgewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Hauptversammlung vom 25.08.2011 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Der Teilgewinnabführungsvertrag ist durch Vereinbarung vom 12.05.2011/17.05.2011 geändert und verlängert. Die Hauptversammlung vom 25. August 2011 hat der Vereinbarung zugestimmt. Mit der tbg Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft mbH der Deutschen Ausgleichsbank, Bonn, ist am 30.07.2001 ein Teilgewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Hauptversammlung vom 25.08.2011 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Der Teilgewinnabführungsvertrag ist durch Vereinbarung vom 12.05.2011/17.05.2011 geändert und verlängert. Die Hauptversammlung vom 25. August 2011 hat der Vereinbarung zugestimmt. Von der Proteosys Gesellschaft für Molekulare Systemanalyse mbH mit Sitz in Mainz, die mit der ProteoMed GmbH mit Sitz in Tübingen zur ProteoSys AG verschmolzen ist, ist mit der FIB Fonds für Innovation und Beschäftigung Rheinland- Pfalz Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH, Mainz, am 22./28.09.2000 ein Teilgewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Hauptversammlung vom 25.08.2011 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Der Teilgewinnabführungsvertrag ist durch Vereinbarung vom 07.06.2011 geändert und verlängert. Die Hauptversammlung vom 25. August 2011 hat der Vereinbarung zugestimmt. Von der Proteosys Gesellschaft für Molekulare Systemanalyse mbH mit Sitz in Mainz, die mit der ProteoMed GmbH mit Sitz in Tübingen zur ProteoSys AG verschmolzen ist, ist mit der Wagnisfinanzierungsgesellschaft für Technologieförderung Rheinland-Pfalz mbH (WFT), Mainz, am 07.12.2000 ein Teilgewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Hauptversammlung vom 25.08.2011 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Der Teilgewinnabführungsvertrag ist durch Vereinbarung vom 07.06.2011 geändert und verlängert. Die Hauptversammlung vom 25. August 2011 hat der Vereinbarung zugestimmt. Von der Proteosys Gesellschaft für Molekulare Systemanalyse mbH mit Sitz in Mainz, die mit der ProteoMed GmbH mit Sitz in Tübingen zur ProteoSys AG verschmolzen ist, ist mit der VcR Venture-Capital Rheinhessen Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH, Mainz, am 07./12.12.2000 ein Teilgewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Hauptversammlung vom 25.08.2011 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Der Teilgewinnabführungsvertrag ist durch Vereinbarung vom 07.06.2011 geändert und verlängert. Die Hauptversammlung vom 25. August 2011 hat der Vereinbarung zugestimmt. Von der Proteosys Gesellschaft für Molekulare Systemanalyse mbH mit Sitz in Mainz, die mit der ProteoMed GmbH mit Sitz in Tübingen zur ProteoSys AG verschmolzen ist, ist mit der S-Innovations-Beteiligungsfinanzierungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (S-IFG), Mainz, am 07.12.2000 ein Teilgewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Hauptversammlung vom 25.08.2011 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Der Teilgewinnabführungsvertrag ist durch Vereinbarung vom 07.06.2011 geändert und verlängert. Die Hauptversammlung vom 25. August 2011 hat der Vereinbarung zugestimmt. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 53.050,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: