HRB 119805 B: Protz Blitz Vending Service GmbH, Falkensee, Rudolf-Seiffert-Str. 54, 10369 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Falkensee; Rechtsverhaeltnis: Der Sitz der Gesellschaft ist nach Falkensee verlegt (Amtsgericht Potsdam, HRB 28950 P). Neue inländische Geschäftsanschrift: Chemnitzer Straße 5 a, 14612 Falkensee.
HRB 28950 P: Protz Blitz Vending Service GmbH, Falkensee, Chemnitzer Straße 5 a, 14612 Falkensee. Inländische Geschäftsanschrift: Chemnitzer Straße 5 a, 14612 Falkensee; Gegenstand: Die Aufstellung, die Betreibung, der Vertrieb, die Vermietung und der technische Service von Verpflegungs- und Warenautomaten (Vendingservice). Kapital: 200.000 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Protz, Robert, * ‒.‒.‒‒, Falkensee; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 22.12.2008. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.04.2016 ist der Sitz der Gesellschaft von Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 119805 B) nach Falkensee verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 1.2 (Sitz). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Protz Blitz Vendingservice e.K. vom Inhaber Robert Protz in Berlin geführten Einzelunternehmens (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 42178 B) aus seinem Vermögen gemäß Ausgliederungsplan vom 22.12.2008. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 13.05.2009
Protz Blitz Vending Service GmbH, BerlinRudolf-Seiffert-Str. 54, 10369 Berlin. Gegenstand: Die Eintragung betreffend den Gegenstand wird wie folgt berichtigt eingetragen:; Die Aufstellung, die Betreibung, der Vertrieb, die Vermietung und der technische Service von Verpflegungs- und Warenautomaten (Vendingservice)..
Protz Blitz Vending Service GmbH, BerlinRudolf-Seiffert-Str. 54, 10369 Berlin. Firma: Protz Blitz Vending Service GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Rudolf-Seiffert-Str. 54, 10369 Berlin Gegenstand: Die Ausstellung, die Betreibung, der Vertrieb, die Vermietung und der technische Service von Verpflegungs- und Warenautomaten (Vendingservice). Stamm- bzw. Grundkapital: 200.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Protz, Robert, * ‒.‒.‒‒, Falkensee; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 22.12.2008 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Protz Blitz Vendingservice e.K. vom Inhaber Robert Protz geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 42178) aus seinem Vermögen gemäß dem Ausgliederungsplan vom 22.12.2008. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..