HRB 207779: Proverne GmbH, Vierkirchen, Landkreis Dachau, Röhrmooser Straße 12, 85256 Vierkirchen-Pasenbach. Die Gesellschafterversammlung vom 28.05.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 12.000,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 37.000,00 EUR.
HRB 207779: Proverne GmbH, Vierkirchen, Landkreis Dachau, Röhrmooser Straße 12, 85256 Vierkirchen-Pasenbach. Die Gesellschafterversammlung vom 13.11.2015 hat die Änderung des § 3 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Betrieb von Biogasanlagen und anderer Anlagen der Energiegewinnung einschließlich dem Erwerb und der Anpachtung von Grundbesitz zum Rohstoffanbau, Erwerb von Ackerland oder Firmen mit Ackerland im europäischen Ausland, Handel mit landwirtschaftlichen Produkten, landwirtschaftlichen Betriebsstoffen, Futtermitteln und landwirtschaftlichen Maschinen sowie Vermietung von Maschinen in Deutschland und im europäischen Ausland.
Proverne GmbH, Vierkirchen, Landkreis Dachau, Röhrmooser Straße 12, 85256 Vierkirchen-Pasenbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.07.2013. Geschäftsanschrift: Röhrmooser Straße 12, 85256 Vierkirchen-Pasenbach. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb von Photovoltaikanlagen und anderer Anlagen der Energiegewinnung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Großmann-Neuhäusler, Peter Canisius, Vierkirchen-Pasenbach, * ‒.‒.‒‒; Großmann-Neuhäusler, Barbara, Vierkirchen-Pasenbach, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Proverne OHG mit dem Sitz in Vierkirchen (Amtsgericht München HRA 100445). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.