Provinzialat der Alexianer-Brüdergemeinschaft e.V., Aachen (c/o Karsten Ende Alexianergraben 33, 52062 Aachen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Alexianer-Brüdergemeinschaft Neuss e.V. am 27.08.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Provinzialat der Alexianer-Brüdergemeinschaft e.V., Aachen (c/o Karsten Ende Alexianergraben 33, 52062 Aachen). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 14.12.2012 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom gleichen Tage mit dem Verein " Alexianer-Brüdergemeinschaft Neuss e.V." mit Sitz in Neuss (AG Neuss VR 1299) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.