Proximity Consulting GmbH, Hamburg, Zirkusweg 1, 20359 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.03.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.03.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.03.2011 mit der Proximity Germany GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 95970) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung im Register der übernehmenden Proximity Germany GmbH am 05.07.2011 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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