Prym Inovan GmbH & Co. KG, Stolberg, Zweifaller Str.130, 52222 Stolberg. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.06.2010 im Wege des Formwechsels in die William Prym Holding GmbH mit Sitz in Stolberg (AG Aachen Az.: 73 AR 569/10) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Prym Inovan GmbH & Co. KG, Stolberg, Zweifaller Str.130, 52222 Stolberg. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (AG Aachen HRB 16277) am 16.07.2010 wirksam geworden.
Prym Inovan GmbH & Co. KG, Stolberg, Zweifaller Str.130, 52222 Stolberg.Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Inovan Verwaltungs-GmbH, Birkenfeld (Amtsgericht Mannheim HRB 501122).
Prym Inovan GmbH & Co. KG, Stolberg, Zweifaller Str.130, 52222 Stolberg.ergänzend eingetragen Geschäftsanschrift: Zweifaller Str.130, 52222 Stolberg.
Prym Fashion GmbH & Co. KG, Stolberg (Zweifaller Str.130, 52222 Stolberg). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Inovan Verwaltungs-GmbH, Birkenfeld (Amtsgericht Mannheim HRB 501122). Nach Firmenänderung nunmehr neue Firma: Prym Inovan GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.08.2006 mit der Inovan GmbH & Co. KG mit Sitz in Birkenfeld (Amtsgericht Mannheiim HRA 502983) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.