HRB 8293: PuG Pflege GmbH, Schalksmühle, Hälverstrasse 27, 58579 Schalksmühle. Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen. Neue allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Wilms, Florian, Schalksmühle, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Wilms, Florian, Schalksmühle, * ‒.‒.‒‒.
HRB 8293: PuG Pflege GmbH, Schalksmühle, Hälverstrasse 27, 58579 Schalksmühle. Einzelprokura: Wilms, Florian, Schalksmühle, * ‒.‒.‒‒.
HRB 8293: PuG Pflege GmbH, Schalksmühle, Hälverstrasse 27, 58579 Schalksmühle. Einzelprokura: Wilms, Florian, Schalksmühle, * ‒.‒.‒‒.
HRB 8293: PuG Pflege GmbH, Schalksmühle, Hälverstrasse 27, 58579 Schalksmühle. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 06.01.2016 wirksam geworden.
HRB 8293: PuG Pflege GmbH, Schalksmühle, Hälverstrasse 27, 58579 Schalksmühle. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.10.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.10.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.10.2015 Teile des Vermögens der PuG Pflege- & Gesundheitsteam GmbH mit Sitz in Haltern (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 10273) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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