HRB 73979: Puranova GmbH, Köln, Hohenzollernring 16-18, 50672 Köln. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.12.2020 mit der SBG Beteiligungsgesellschaft III GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln - HRB 78924 -) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 73979: Schubert & Co. GmbH, Köln, Hohenzollernring 16-18, 50672 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Puranova GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.08.2018 mit der Puranova GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln - HRB 76641 -) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 73979: Schubert & Co. GmbH, Köln, Vogelsanger Straße 68a, 50823 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hohenzollernring 16-18, 50672 Köln.
HRB 73979: Schubert & Co. GmbH, Köln, Vogelsanger Straße 68a, 50823 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.07.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.07.2017 mit der SBG IV Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln - HRB 82609 -) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 73979: Schubert & Co. GmbH, Köln, Vogelsanger Straße 68a, 50823 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.05.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.05.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.05.2017 mit der SBG I Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln - HRB 75866 -) und mit der SBG II Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Köln ( Amtsgericht Köln - HRB 77119 -) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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