Puschmann GmbH, Nossen (Niederauer Str. 24, 01662 Nossen). Die Verschmelzung wurde am 23.10.2007 in das Register des neu eingetragenen Einzelkaufmanns (Amtsgericht Dresden HRA 6702) eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Puschmann GmbH, Nossen (Niederauer Str. 24, 01662 Nossen). Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2007 sowie aufgrund des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und der Entscheidung des Inhabers des übernehmenden Rechtsträgers, ebenfalls vom selben Tag, mit der Lutz Puschmann e.K., Inh. Lutz Puschmann, mit dem Sitz in Nossen (Amtsgericht Dresden, HRA 6702) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.