HRB 9618:Putenbrüterei Schabrockerhof GmbH, Wachtendonk, Alter Gelinterweg 5, 47669 Wachtendonk.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Mettenhof GmbH am 26.05.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 9618:Putenbrüterei Schabrockerhof GmbH, Wachtendonk, Alter Gelinterweg 5, 47669 Wachtendonk.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.05.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.05.2014 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.05.2014 mit der Mettenhof GmbH mit Sitz in Geldern (Amtsgericht Kleve, HRB 3709) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Putenbrüterei Schabrockerhof GmbH, Wachtendonk, Alter Gelinterweg 5, 47669 Wachtendonk.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.12.2008. Geschäftsanschrift: Alter Gelinterweg 5, 47669 Wachtendonk. Gegenstand: a) der Betrieb einer Putenbrüterei sowie die Durchführung aller damit zusammenhängenden Geschäfte; b) die Beteiligung an und die Übernahme der Geschäftsführung in Unternehmen, die den in Buchstabe a) beschriebenen Gegenstand haben. Stammkapital: 25.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Kolmans, Heinz Georg, Geldern, * ‒.‒.‒‒; Kolmans, Hermann-Josef, Kevelaer, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.