Putenvertrieb Kläne-Menke GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Bethen Stadt Cloppenburg, Wallfahrtsweg 37, 49661 Cloppenburg-Bethen. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Oldenburg HRB 208228) am 07.10.2013 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
Putenvertrieb Kläne-Menke GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Bethen Stadt Cloppenburg, Wallfahrtsweg 37, 49661 Cloppenburg-Bethen. Wegen Umfirmierung der Komplementärin gerötet: Persönlich haftender Gesellschafter: Putenvertrieb Kläne-Menke GmbH, Bethen Stadt Cloppenburg (HRB 2122). Von Amts wegen eingetragen. Nach Umfirmierung und Sitzverlegung nunmehr: Persönlich haftender Gesellschafter: Putenvertrieb Kläne-Menke Beteiligungs-GmbH, Cloppenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 150437).
Putenvertrieb Kläne-Menke GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Bethen Stadt Cloppenburg, Wallfahrtsweg 37, 49661 Cloppenburg-Bethen. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 07.02.2013 im Wege des Formwechsels in die Putenvertrieb Kläne-Menke GmbH mit Sitz in Cloppenburg umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.