PwC Westdeutschland Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen (Olof-Palme-Str. 35, 60439 Frankfurt am Main). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gesellschaft am 21.12.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
PwC Westdeutschland Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen (Friedrich-List-Str. 20, 45128 Essen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30. September 2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Hauptversammlung vom 30. September 2005 mit der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgricht Frankfurt am Main HRB 44845) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Gesellschaft, deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
PwC Westdeutschland Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen (Friedrich-List-Str. 20, 45128 Essen). Die Gesellschaft hat den Entwurf eines Verschmelzungsvertrages zwischen der Gesellschaft als übertragendem Rechtsträger und PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main am 01.09.2005 beim Handelsregister eingereicht.