Q-Cells International GmbH, Bitterfeld-Wolfen, OT Thalheim, Sonnenallee 17-21, 06766 Bitterfeld-Wolfen OT Thalheim. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.05.2011 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage mit der Q-Cells SE mit dem Sitz in Bitterfeld-Wolfen (Amtsgericht Stendal HRB 8150) verschmolzen. Die Verschmelzung ist am 16.05.2011 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingetragen und damit wirksam geworden. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Stendal
Rechtsform: GmbH