HRB 103806:Essex Altstadt GmbH, Hamburg, Kleine Seilerstr. 1, 20359 Hamburg.Die grenzüberschreitende Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ESSEX HAMBORG ALTSTADT ApS am 23.02.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 103806:Essex Altstadt GmbH, Hamburg, Kleine Seilerstr. 1, 20359 Hamburg.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages (Verschmelzungsplans) vom 05.08.2014 mit der Essex Hamborg Altstadt ApS mit Sitz in Aarhus/Dänemark (Eintragen in dem vom dänischen Erhvervsstyrelsen (Gewerbeamt) geführten zentralen Gesellschaftsregister (Centrale Virksomhedsregister) unter CVR Nr. 29848602) grenzüberschreitend verschmolzen. Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird erst unter den Voraussetzungen des dänischen Rechts wirksam, dem der übernehmende Rechtsträger unterliegt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 103806:Essex Altstadt GmbH, Hamburg, Kleine Seilerstr. 1, 20359 Hamburg.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Gesellschaft hat gemäß § 122d S. 3 UmwG beim Handelsregister den Entwurf eines Verschmelzungsplans eingereicht.An der Verschmelzung sind die Essex Altstadt GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Hamburg, als übertragende Gesellschaft und die Essex Hamborg Altstadt ApS, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dänischem Recht mit Sitz in Aarhus/Dänemark als übernehmende Gesellschaft beteiligt.a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 103806.b) Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen in dem vom dänischen Erhvervsstyrelsen (Gewerbeamt) geführten zentralen Gesellschaftsregister (Centrale Virksomhedsregister) unter CVR Nr. 29848602.a) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen Essex Altstadt GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Essex Altstadt GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Essex Altstadt GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Essex Altstadt GmbH gem. § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Essex Altstadt GmbH unter deren Geschäftsanschrift Kleine Seilerstr. 1, 20359 Hamburg geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Essex Altstadt GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden.b) Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100- prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.
HRB 103806:Essex Altstadt GmbH, Hamburg, Kleine Seilerstr. 1, 20359 Hamburg.
Essex Altstadt GmbH, Hamburg, Kleine Seilerstr. 1, 20359 Hamburg.Bestellt Geschäftsführer: Steffensen, Poul, Viby J/Dänemark, * ‒.‒.‒‒, stets einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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