Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
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a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein.
Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie
gemeinsam.
b)
Nicht mehr Geschäftsführer, nunmehr
Liquidator:
Schmidt, Rainer, Kirchheim, * ‒.‒.‒‒
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Weber, Martin, Esslingen, * ‒.‒.‒‒ |
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b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst. |
a)
16.08.2023
Müller |
CORONA business consulting GmbH, Köngen, Wilhelm-Maier-Straße 10, 73257 Köngen.Die Gesellschafterversammlung vom 20.05.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und § 5 (Geschäftsjahr, Dauer der Gesellschaft) beschlossen. Firma geändert; nun: QSC Quality Software & Consulting GmbH.
CORONA business consulting GmbH, Köngen, Wilhelm-Maier-Straße 10, 73257 Köngen.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.05.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.05.2010 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "QSC Quality Software & Consulting GmbH & Co KG", Köngen (Amtsgericht Stuttgart HRA 222410) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
CORONA business consulting GmbH, Köngen, Wilhelm-Maier-Straße 10, 73257 Köngen.Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.05.2010 zum Zwecke der Verschmelzung mit "QSC Quality Software & Consulting GmbH & Co KG", Köngen (Amtsgericht Stuttgart HRA 222410) um 400,00 EUR auf 25.400,00 EUR erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom 20.05.2010 hat außerdem die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um weitere 600,00 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht. Geschäftsanschrift: Wilhelm-Maier-Straße 10, 73257 Köngen. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR.