QUADA Projektmanagement Verwaltungs GmbH & Co. KG, Bruckmühl, (Sonnenwiechser Straße 16a, 83052 Bruckmühl).Sitz verlegt nach Neuried (nun Amtsgericht München, HRA 93177).
QUADA Projektmanagement Verwaltungs GmbH & Co. KG, Neuried, Landkreis München, Kernbauernstraße 12 a, 82061 Neuried.Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Kernbauernstraße 12 a, 82061 Neuried. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: QUADA Projektmanagement GmbH, Neuried (Amtsgericht München, HRB 176069). Der Sitz ist von Bruckmühl (Amtsgericht Traunstein, HRA 9614) nach Neuried verlegt. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der QUADA Baumanagement GmbH mit dem Sitz in Bruckmühl (Amtsgericht Traunstein HRB 12527).
QUADA Projektmanagement Verwaltungs GmbH & Co. KG, Bruckmühl (Sonnenwiechser Straße 16a, 83052 Bruckmühl, Gegenstand: Kauf und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken auf eigene Rechnung, Planung und Errichtung von Industrie-, Gewerbe- und Wohnbauten einschließlich der Erbringung aller hierfür notwendigen Ingenieurleistungen, Beraterleistungen im Immobilien-Bereich, Verwaltung von und Immobilienmanagement für Immobilien aller Art, Erwerb, Halten und Veräußern von Beteiligungen. Die Gesellschaft übt keine nach § 34c GewO genehmigungspflichtigen Tätigkeiten aus.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: QUADA Projektmanagement GmbH, Bruckmühl (AG Traunstein HRB 12332). Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der QUADA Baumanagement GmbH mit dem Sitz in Bruckmühl (Amtsgericht Traunstein HRB 12527). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.