HRB 19926:QUAK Vermögensverwaltungs GmbH, Quakenbrück, Artlandstraße 73, 49610 Quakenbrück.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden JOK Vermögensverwaltungs GmbH am 13.10.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 19926:QUAK Vermögensverwaltungs GmbH, Quakenbrück, Artlandstraße 73, 49610 Quakenbrück.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.08.2014 mit der JOK Vermögensverwaltungs GmbH mit Sitz in Quakenbrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 19928) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.