HRB 746594: QUALITURA AG, Stuttgart, Büchsenstraße 8-10, 70173 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 04.09.2015 mit Nachtrag vom 22.09.2015 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "QUALITURA GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 754130) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
QUALITURA AG, Stuttgart, Büchsenstraße 8-10, 70173 Stuttgart. Aktiengesellschaft. Satzung vom 29.08.2012 und 04.12.2012 und 10.01.2013. Der Sitz ist von Bad Homburg v.d. Höhe (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe HRB 12522) nach Stuttgart verlegt. Neue Geschäftsanschrift: Büchsenstraße 8-10, 70173 Stuttgart. Gegenstand: Die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens sowie das Emittieren und Vertreiben von Produkten im Bereich Vermögensanlagen, die Vermittlung von Versicherungsverträgen und Vermögensanlagen aller Art und der Handel mit Edelmetallen und Rohstoffen sowie die Vermittlung solcher Kaufgeschäfte. Die Gesellschaft tätigt keine Geschäfte, die der Erlaubnis gemäß § 32 Abs. 1 KWG bedürfen. Die Gesellschaft tätigt keine Geschäfte, die der Erlaubnis gemäß § 32 Abs. 1 KWG bedürfen. Grundkapital: 150.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Vorstand: Dadgar, Petram, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒; Kammerer, Michael, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
QUALITURA AG, Bad Homburg v. d. Höhe, Kaiser-Friedrich-Promenade 93, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe. Neuer Sitz: Stuttgart. Geschäftsanschrift: Büchsenstraße 8-10, 70173 Stuttgart. Der Sitz ist nach Stuttgart (jetzt Amtsgericht Stuttgart, HRB 746594) verlegt.
QUALITURA AG, Bad Homburg v. d. Höhe, Kaiser-Friedrich-Promenade 93, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe. Aktiengesellschaft. Satzung vom 29.08.2012 mit Neufassung vom 04.12.2012 und Änderung vom 10.01.2013. Geschäftsanschrift: Kaiser-Friedrich-Promenade 93, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe. Gegenstand: - die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens sowie das Emittieren und Vertreiben von Produkten im Bereich Vermögensanlagen, - die Vermittlung von Versicherungsverträgen und Vermögensanlagen aller Art und - der Handel mit Edelmetallen und Rohstoffen sowie die Vermittlung solcher Kaufgeschäfte. Die Gesellschaft tätigt keine Geschäfte, die der Erlaubnis gemäß § 32 Abs. 1 KWG bedürfen. Grundkapital: 150.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Kammerer, Michael, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Vorstand: Dadgar, Pedram, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der QUALITURA GmbH mit dem Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 11576). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.