HRA 201495: QUATTRO-Dent Dentaltechnik OHG, Hannover, Lehrter Str. 45, 30559 Hannover. Rechtsform geändert, nun: Einzelkaufmann. Firma geändert, nun: Neue Firma: QUATTRO-Dent Dentaltechnik e.K. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Der Inhaber handelt allein. Nicht mehr Persönlich haftender Gesellschafter: Aurin, Brigitte, geb. Ohm, Langenhagen, * ‒.‒.‒‒. Geändert, nun: Inhaber: Schulz, Michael, Hannover, * ‒.‒.‒‒.
QUATTRO-Dent Dentaltechnik OHG, Hannover, Lehrter Str. 45, 30559 Hannover.(die Herstellung und der Vertrieb von Zahnersatz (Dentaltechnik) im weitesten Sinne.). Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Lehrter Str. 45, 30559 Hannover. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Aurin, Brigitte, geb. Ohm, Langenhagen, * ‒.‒.‒‒; Schulz, Michael, Hannover, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der QUATTRO-Dent Dentaltechnik GmbH, Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 57279) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 10.07.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.