Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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c)
Geändert, nun:
Nach Erhöhung der Einlage um 50.000,00 EUR
Kommanditist/in:
Kuhn, Jens Theodor Walter, Marburg, * ‒.‒.‒‒, Einlage:
300.000,00 EUR.
Geändert, nun:
Nach Erhöhung der Einlage um 50.000,00 EUR
Kommanditist/in:
Kuhn, Dorothea Gertrud Gabriela, Marburg, * ‒.‒.‒‒,
Einlage: 300.000,00 EUR. |
a)
26.07.2023
Kaiser
b)
Fall 8 |
7 |
a)
Firma geändert, nun:
QUESTALPHA GmbH & Co. KG |
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a)
23.12.2022
Kaiser
b)
Fall 7 |
HRA 7726: QuestAlpha GmbH & Co. KG, Eschenburg, Im Heerfeld 7, 35713 Eschenburg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin oder einem anderen Prokuristen: Dr. Kost, Holger, Butzbach, * ‒.‒.‒‒; Okpara, Enyinnaya, Wetzlar, * ‒.‒.‒‒; Wesselny, Dirk, Marburg, * ‒.‒.‒‒.
HRA 7726: Kettenbach Medical GmbH & Co. KG, Eschenburg, Im Heerfeld 7, 35713 Eschenburg. Neue Firma: QuestAlpha GmbH & Co. KG. Geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: QuestAlpha Verwaltungs GmbH, Eschenburg (Amtsgericht Wetzlar HRB 7958).
HRA 7726: Kettenbach Medical GmbH & Co. KG, Eschenburg, Im Heerfeld 7, 35713 Eschenburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 26.05.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens (Betriebsteil "Medical") der Kettenbach GmbH & Co. KG mit Sitz in Eschenburg (Amtsgericht Wetzlar, HRB 5062) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 03.06.2020 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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