QUICK START NR. SEVEN LIMITED, Bonn, Kurt-Schumacher-Str. 18-20, 53113 Bonn. Die Zweigniederlassung der Gesellschaft ist in entsprechender Anwendung von § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
QUICK START NR. SEVEN LIMITED, Bonn, Kurt-Schumacher-Str. 18-20, 53113 Bonn. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister beim Amtsgericht in Bonn in Abt. B. unter Nr. 15054 eingetragene Zweigniederlassung QUICK START NR. SEVEN LIMITED mti dem Sitz in Bonn in entsprechender Anmwendung ovn § 394 Gestez über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiweilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen.Es wird hiermit eine Frist von einem Monat gesetzt, innerhalb derer gegen die beabsichtigte Löschung bei dem Gericht von jedem Widerspruch eingelegt werden kann, der an der Unterlassung der Löschung ein berechtigtes Interesse hat.
QUICK START NR. SEVEN LIMITED, Bonn (Kurt-Schumacher-Str. 18-20, 53113 Bonn). Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht (limited liability company) Gesellschaftsvertrag vom 30.10.2006. Zweigniederlassung der QUICK START NR. SEVEN LIMITED mit Sitz in Birmingham (companies house of cardiff Nr. 5981814). Gegenstand: Verwaltung des eigenen Vermögens. Stammkapital: 120,00 GBP. Allgemeine Vertretungsregel: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Zenk, Frank, Hochheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt beschränkt auf die Zweigniederlassung.