Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
15 |
|
|
|
Nicht mehr Prokurist:
3. Kusick, Jana |
|
a)
03.01.2023
Schuricht-Salein |
HRB 93290 B: Quadriga Media Berlin GmbH, Berlin, Werderscher Markt 13, 10117 Berlin. Prokura: 4. Fiedler, Grit, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Einzelprokura
HRB 93290 B: Quadriga Media Berlin GmbH, Berlin, Werderscher Markt 13, 10117 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Thesing sive Tehsing, Dominik; 2. Coffey, Shane, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Einzelprokura; 3. Kusick, Jana, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Einzelprokura
HRB 93290 B: Firma / Name vormals: depak - Presseakademie GmbH, Berlin, Werderscher Markt 13, 10117 Berlin. Firma: Quadriga Media Berlin GmbH; Gegenstand: Der Betrieb einer Aus- und Weiterbildungseinrichtung, eines Verlagshauses und einer Agentur für Verlagsservice mit allen vorkommenden Arbeiten, Erstellung, Herausgabe und Vertrieb von Publikationen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, besonders Agenturleistungen in den Gebieten Presse und Public Relations. Prokura: 1. Thesing sive Tehsing, Dominik, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.09.2018 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand).
HRB 93290 B: depak - Presseakademie GmbH, Berlin, Werderscher Markt 13, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Quadriga Media Berlin GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 85627 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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