HRB 12232: Quadrum Verwaltungs GmbH, Goch, Mühlengasse 9, 47574 Goch. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.01.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.01.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 08.01.2021 mit der N120 Verwaltungs GmbH mit Sitz in Goch (Amtsgericht Kleve HRB 13775) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 12232: Quadrum Verwaltungs GmbH, Goch, Mühlengasse 9, 47574 Goch. Bestellt als Geschäftsführer: Janßen, Philip, Goch, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: van Bebber, Ludger, Kalkar, * ‒.‒.‒‒.
Quadrum Verwaltungs GmbH, Goch, Mühlengasse 9, 47574 Goch. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.06.2013. Geschäftsanschrift: Mühlengasse 9, 47574 Goch. Gegenstand: Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften, insbesondere der Quadrum Kleve GmbH & Co. KG mit Sitz in Goch. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder jedem Geschäftsführer die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss können einzelne oder mehrere Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: van Bebber, Ludger, Kalkar, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.