Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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Einzelprokura:
Fischer, Marc-Oliver, Hamburg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
13.01.2023
Waters |
HRB 53534: Quandt Haustechnik GmbH, Hamburg, Ifflandstr. 67 b, 22087 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Quandt, Thomas, Bargteheide, * ‒.‒.‒‒.
HRB 53534: Quandt Haustechnik GmbH, Hamburg, Ifflandstr. 67 b, 22087 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung hat am 25.09.2019 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in den §§ 3 (Stammkapital) und 6 Abs. 4 zu ändern. 26.000,00 EUR.
HRB 53534: Quandt Haustechnik GmbH, Hamburg, Ifflandstr. 67 b, 22087 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Quandt, Franz Jacob, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Wohnort geändert, nun Geschäftsführer: Quandt, Thomas, Bargteheide, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Quandt Haustechnik GmbH, Hamburg, Ifflandstr. 67 b, 22087 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.04.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Edmund Schmidt jun. GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 31013) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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