HRA 6021: Quantenspringer e.K., Großwallstadt, Industriering 7, 63868 Großwallstadt. Geändert, nunmehr: Schaafheim/Radheim. Geschäftsanschrift: Klein-Umstädter-Straße 15, 64850 Schaafheim/Radheim. Niederlassung verlegt nach Schaafheim (nun Amtsgericht Darmstadt HRA 86511).
HRA 6021: Quantenspringer e.K., Großwallstadt, Industriering 7, 63868 Großwallstadt. (1. Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung von Organisationen und Firmen, insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen. Die Beratung erfolgt, jedoch nicht ausschließlich, in den Bereichen Management, Organisationsentwicklung, Innovationsentwicklung und Digitalisierung. 2. In Workshop's und Seminaren werden Wissen und Fähigkeiten, aus dem Themenbereich Kreativitätstechniken, insbesondere mit der Methode Design Thinking, vermittelt. 3. Weiterer Gegenstand des Unternehmens sind Trainings für Hochbegabte als Kleingruppe, Einzel- oder Gruppencoaching. 4. Die Gesellschaft ist darüber hinaus im Bereich der Personalvermittlung tätig. 5. Entwicklung von Software und webbasierten Applikationen und dazugehöriger Service. 6. Durchführung von Machbarkeitsstudien, Marktanalysen, Wettbewerbsanalysen. 7. Konzeption von Marktzugangs- und Markteintrittskonzepten sowie Kundenbindungssystemen. 8. Entwicklung von softwarebasierten Methoden/Handbüchern/Leitfäden, mit denen Managementsysteme nutzbar gemacht werden. 9. Entwicklung und Durchführung von Seminaren, Workshops und Vorträgen.). Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Geschäftsanschrift: Industriering 7, 63868 Großwallstadt. Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein. Inhaber: Foegelle, Reinhard, Uettingen, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Verschmelzung der Quantenspringer GmbH, mit dem Sitz in Großwallstadt (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 15007) mit dem Vermögen des Alleingesellschafters. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.