Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
3 |
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b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Newble, David Allan, Linton / Vereinigtes
Königreich Großbritannien Nordirland,
* ‒.‒.‒‒
Bestellt:
Geschäftsführer:
Barnett, Kate, Royston / United Kingdom,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
27.09.2024
Kirchner |
2 |
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b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Bennett, Patrick William, London /
Großbritannien, * ‒.‒.‒‒
Bestellt:
Geschäftsführer:
Newble, David Allan, Linton / Großbritannien,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
09.09.2022
Werner |
HRB 115844: mertus 554. GmbH, Frankfurt am Main, c/o White & Case LLP, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main. Neuer Sitz: Jena. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: In den Brückenäckern 4, 07751 Großlöbichau. Der Sitz ist nach Jena (jetzt Amtsgericht Jena, HRB 516171) verlegt. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 516171: Quantifoil Micro Tools GmbH, Jena, In den Brückenäckern 4, 07751 Großlöbichau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.06.2019. Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2019 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurden insbesondere geändert: Firma (bisher mertus 554. GmbH), Sitz (bisher Frankfurt am Main, Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 115844) und Gegenstand. Änderung der Geschäftsanschrift: In den Brückenäckern 4, 07751 Großlöbichau. Gegenstand des Unternehmens: ist die Entwicklung, Produktion und Vermarktung mikrosystemtechnischer, analytischer und biotechnologischer Produkte sowie sämtliche damit zusammenhängende und den Gesellschaftszweck fördernde Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bennett, Patrick William, London / Großbritannien, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt: Geschäftsführer: Pfennighaus, Kay, Bürgel OT Thalbürgel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Quantifoil Micro Tools GmbH mit dem Sitz in Jena (Amtsgericht Jena, HRB 207843) verschmolzen.
HRB 115844: mertus 554. GmbH, Frankfurt am Main, c/o White & Case LLP, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Quantifoil Micro Tools GmbH mit dem Sitz in Jena (Amtsgericht Jena, HRB 207843) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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