Quantum City Parking Management GmbH, Hamburg, Dornbusch 4, 20095 Hamburg.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.05.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom jeweils selben Tage mit der Triathlon Beteiligungen GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 79773) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Triathlon Beteiligungen GmbH am 17.09.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Quantum City Parking Management GmbH, Hamburg, Dornbusch 4, 20095 Hamburg.Geschäftsanschrift: Dornbusch 4, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrags vom 14.05.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom jeweils selben Tage mit der CiPa City Parking Holding Verwaltungs GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 104211) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Quantum City Parking Management GmbH, Hamburg (Dornbusch 4, 20095 Hamburg). Ausgeschieden Geschäftsführer: Masekowsky, Arne, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
Quantum City Parking Management GmbH, Hamburg (Dornbusch 4, 20095 Hamburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.05.2008. Gegenstand: Erbringung immobilienbezogener Dienstleistungen, insbesondere die Beratung im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen und mit der Finanzierung von Immobilientransaktionen sowie Immobilienmanagementleistungen, der Erwerb, das Halten und Verwalten von Immobilien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, insbesondere in den Bereichen Immobilienprojektentwicklung und -management. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Eickhoff, Holger, Wentorf bei Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Masekowsky, Arne, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Rohde, Reinald Ulrich, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.