HRA 704310: E & K Quartier am Turm GmbH & Co. KG, Heidelberg, Vangerowstraße 2, 69115 Heidelberg. Firma geändert; nun: Quartier am Turm GmbH & Co. KG. Personenbezogene Daten geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: Quartier am Turm Verwaltungs GmbH, Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 714354), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
E & K Quartier am Turm GmbH & Co. KG, Heidelberg, Vangerowstraße 2, 69115 Heidelberg. (Der Erwerb und das Halten von Grundstücksflächen sowie deren Überbauung und Veräußerung, insbesondere des als "Quartier am Turm" - vormals "FURUKAWA" - zu vermarktenden Geländes in Heidelberg-Rohrbach.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Vangerowstraße 2, 69115 Heidelberg. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Quartier am Turm GmbH, Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 714354), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "E & K Quartier am Turm GmbH", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 336759) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.