Quellenhof Seniorenpflege GmbH & Co. KG, Bad Schönborn, Östringer Str. 40, 76669 Bad Schönborn.Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Vertretungsbefugnis geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: Quellenhof Verwaltungs-GmbH, Bad Schönborn (Amtsgericht Mannheim HRB 708988), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Quellenhof Seniorenpflege GmbH & Co. KG, Bad Schönborn, Östringer Str. 40, 76669 Bad Schönborn.(Betrieb eines Altenpflegeheimes.).Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Östringer Str. 40, 76669 Bad Schönborn. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, vertreten zwei gemeinsam oder ein persönlich haftender Gesellschafter gemeinsam mit einem Prokuristen. Persönlich haftender Gesellschafter: Quellenhof Verwaltungs-GmbH, Bad Schönborn (Amtsgericht Mannheim HRB 708988), einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Quellenhof Seniorenpflege GmbH", Bad Schönborn (Amtsgericht Mannheim HRB 231975) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.