HRB 204460: Quensen Druck + Verlag GmbH, Hildesheim, Utermöhlestraße 9, 31135 Hildesheim. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden QUBUS media GmbH (Amtsgericht Hannover HRB 3871) am 07.10.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 204460: Quensen Druck + Verlag GmbH, Hildesheim, Utermöhlestraße 9, 31135 Hildesheim. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.12.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.12.2019 mit der QUBUS media GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgerichts Hannover HRB 3871) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 204460: Quensen Druck + Verlag GmbH, Hildesheim, Utermöhlestraße 9, 31135 Hildesheim. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.08.2019 mit der Steppat Druck GmbH mit Sitz in Hildesheim (Amtsgerichts Hildesheim HRB 200345) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 204460: Quensen Druck + Verlag GmbH, Hildesheim, Utermöhlestraße 9, 31135 Hildesheim. Geändert, nun: Geschäftsführer: Ahrens, Armin, Borsum, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 204460:Quensen Druck + Verlag GmbH, Hildesheim, Utermöhlestraße 9, 31135 Hildesheim.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.06.2015 mit Änderung vom 03.08.2015. Geschäftsanschrift: Utermöhlestraße 9, 31135 Hildesheim. Gegenstand: Betrieb einer Druckerei und eines Verlages, insbesondere die Herstellung und der Vertrieb graphischer Erzeugnisse aller Art, insbesondere Prospekte, Kataloge, Bücher, Akzidenzen, Kalender und ähnliches sowie Werbemittel in der Form von Displays. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Ahrens, Armin, Borsum, * ‒.‒.‒‒; Quensen, Thomas, Hannover, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Quensen Druck + Verlag GmbH & Co. KG, Hildesheim (Amtsgericht Hildesheim HRA 200199) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.06.2015 mit Ergänzungen vom 22.07.2015 und 03.08.2015 . Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.