HRA 1853: Quickhof GmbH & Co. KG., Herzberg, Altenhofer Weg 1, 19395 Ganzlin OT Tönchow. Sitz verlegt, nun: Ganzlin. Änderung der Geschäftsanschrift: Altenhofer Weg 1, 19395 Ganzlin OT Tönchow. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Euroschwein GmbH, Wendisch- Priborn (AG Schwerin HRB 6808). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Magnus GmbH, Ganzlin (Amtsgericht Schwerin HRB 13321).
Quickhof GmbH & Co. KG., Herzberg (Grebbiner Str. 3 OT Woeten, 19374 Herzberg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.04.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit der Schweinemast Lonnewitz GmbH & Co. KG mit Sitz in Oschatz OT Lonnewitz (AG Leipzig, HRA 12787) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.