Qurius Deutschland Aktiengesellschaft, Ravensburg, (Neuhaldenstraße 32, 88214 Ravensburg).Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 21.10.2008 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Qurius Deutschland Aktiengesellschaft, Ravensburg, (Neuhaldenstraße 32, 88214 Ravensburg).Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Qurius Deutschland GmbH", Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 56845) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Qurius Deutschland Aktiengesellschaft, Ravensburg (Neuhaldenstraße 32, 88214 Ravensburg). Der zwischen der Gesellschaft und der "MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 4409) am 20.01.2003 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 15.07.2007 durch Kündigung beendet. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Wilhelm + Zeller Aktiengesellschaft, Ravensburg (Neuhaldenstraße 32, 88214 Ravensburg). Die Hauptversammlung vom 20.12.2007 hat die Änderung der Satzung in § 1(Firma und Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: Qurius Deutschland Aktiengesellschaft.