R&C Blechformtechnik GmbH & Co. KG, Erkelenz (Sittarder Straße 7, 41812 Erkelenz). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden R & C Blechformtechnik GmbH ( früher R & C Blechformtechnik Verwaltungs-GmbH, Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 8903) am 16.05.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
R&C Blechformtechnik GmbH & Co. KG, Erkelenz (Sittarder Straße 7, 41812 Erkelenz). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.03.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.03.2007 mit der R & C Blechformtechnik Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Erkelenz (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 8903) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.