R+V Gruppenpensionskasse AG, Wiesbaden, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden R+V PENSIONSKASSE AKTIENGESELLSCHAFT am 06.12.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
R+V Gruppenpensionskasse AG, Wiesbaden, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.10.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.11.2012 mit der R+V PENSIONSKASSE AKTIENGESELLSCHAFT mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRB 22028) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Volksfürsorge Pensionskasse AG, Hamburg, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden. Neuer Sitz: Wiesbaden. Der Sitz ist nach Wiesbaden (jetzt Amtsgericht Wiesbaden, HRB 26683, Firma jetzt: R+V Gruppenpensionskasse AG) verlegt.
R+V Gruppenpensionskasse AG, Wiesbaden, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden. Aktiengesellschaft. Satzung vom 08.08.2001, mehrfach geändert. Die Hauptversammlung vom 17.09.2012 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma, bisher: Volksfürsorge Pensionskasse AG, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Hamburg (bisher Amtsgericht Hamburg, HRB 81248) nach Wiesbaden beschlossen. Geschäftsanschrift: Besenbinderhof 43, 20097 Hamburg. Gegenstand: Betrieb einer Pensionskasse im Sinne von § 1 b Absatz 3 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung. Die Versicherungsleistungen beschränken sich nach Art und Höhe auf den Ausgleich wegfallenden Erwerbseinkommens in Folge des Ausscheidens aus dem Berufsleben wegen Alters, Invalidität oder Tod. Leistungen im Todesfall werden nur an Hinterbliebene erbracht. Grundkapital: 10.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Vorstand: Lukosch, Tillmann, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒; Rück, Gerd, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Dr. Habermann, Gregor, Groß-Gerau, * ‒.‒.‒‒; Weber, Ulrike, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒.
Volksfürsorge Pensionskasse AG, Hamburg, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden. Die Gesellschaft hat gemäß § 61 UmwG den Entwurf eines Verschmelzungsvertrages bei dem Handelsregister eingereic, gemäß dem die Gesellschaft als übertragender Rechtsträger auf die R+V Pensionskasse AG (AG Wiesbaden HRB 22028) als übernehmender Rechtsträger verschmolzen wird.
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