HRB 20634: RÜTGERS Dienstleistungs-GmbH, Essen, Rellinghauser Str. 1-11, 45128 Essen. Nicht mehr Geschäftsführer: Nalenz, Thomas, Bochum, * ‒.‒.‒‒. Bestellt zum Geschäftsführer: Heckmann, Michael, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 20634: RÜTGERS Dienstleistungs-GmbH, Essen, Rellinghauser Str. 1-11, 45128 Essen. Nicht mehr Geschäftsführer: Habermann, Dirk, Oer-Erkenschwick, * ‒.‒.‒‒. Bestellt zum Geschäftsführer: Wefers, Barbara, Krefeld, * ‒.‒.‒‒.
HRB 20634: RÜTGERS Dienstleistungs-GmbH, Essen, Rellinghauser Str. 1-11, 45128 Essen. Die Gesellschafterversammlung vom 15.11.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsjahr) beschlossen. Mit der Evonik Degussa GmbH, Essen (Amtsgericht Essen HRB 20227) als herrschendem Unternehmen ist am 27.10.2017 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 15.11.2017 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
HRB 20634: RÜTGERS Dienstleistungs-GmbH, Essen, Rellinghauser Str. 1-11, 45128 Essen. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 27.09.2017 wirksam geworden.
HRB 20634: RÜTGERS Dienstleistungs-GmbH, Essen, Rellinghauser Str. 1-11, 45128 Essen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 28.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2017 Teile ihres Vermögens, nämlich sämtliche Pensionsverpflichtungen und Finanzmittel in Höhe des Verkehrswertes der vorgenannten Pensionsverpflichtungen der RÜTGERS GmbH, Essen (Amtsgericht Essen HRB 18367) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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