HRB 10162: RöGaXa GmbH, Xanten, Orkstraße 19-21, 46509 Xanten. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden MiNeXa Gastronomie Betriebsgesellschaft mbH am 11.10.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 10162: RöGaXa GmbH, Xanten, Orkstraße 19-21, 46509 Xanten. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.08.2019 mit der MiNeXa Gastronomie Betriebsgesellschaft mbH mit Sitz in Xanten (Amtsgericht Kleve HRB 7112) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
RöGaXa GmbH, Xanten, Orkstraße 19-21, 46509 Xanten.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.01.2010. Geschäftsanschrift: Orkstraße 19-21, 46509 Xanten. Gegenstand: Der Betrieb von Restaurants, Hotels, Partyservice sowie die An- und Verpachtung von Gastronomieobjekten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Neumaier, Michael, Xanten, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.