Röcher GmbH, Netphen, (Waldstraße 17, 57250 Netphen).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Röcher GmbH & Co. KG am 14.10.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Röcher GmbH, Netphen, (Waldstraße 17, 57250 Netphen).Prokura erloschen: Röcher, Werner, Siegen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrags vom 26.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.08.2009 mit der Röcher GmbH & Co.KG mit Sitz in Netphen-Deuz (AG Siegen, HRA 6372) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.