HRB 100784: Röchling Engineering Plastics Beteiligungs AG, Köln, Richard-Wagner-Straße 9, 68165 Mannheim. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 02.04.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Hauptversammlung vom 27.05.2020 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.06.2020 mit der Alwine Beteiligungen AG mit Sitz in Wien (Firmenbuch des Handelsgerichts Wien, FN 502612 k), unter gleichzeitiger Annahme der Rechtsform einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) verschmolzen. Nunmehr: Röchling MA Holding SE mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 102841). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 100784: Röchling Engineering Plastics Beteiligungs AG, Köln, Richard-Wagner-Straße 9, 68165 Mannheim. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 09.03.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Hauptversammlung vom 09.03.2020 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die dadurch neu gegründete Röchling Automotive AG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 101809) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 100784: Röchling Engineering Plastics Beteiligungs AG, Köln, Richard-Wagner-Straße 9, 68165 Mannheim. Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über eine geplante Verschmelzung eingereicht worden.In der Registersache der Röchling Engineering Plastics Beteiligungs AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 100784, ist beabsichtigt, auf der Grundlage des Verschmelzungsplans vom 2. April 2020 die Gesellschaft und die Alwine Beteiligungen AG, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien, Österreich unter FN 502612 k zu einer hierdurch neu gegründeten Europäischen Gesellschaft (SE) unter der Firma Röchling MA Holding SE mit Sitz in Köln zu verschmelzen. Die sich verschmelzenden Gesellschaften haben folgende Rechtsform, Firma und Sitz: Aktiengesellschaft, Röchling Engineering Plastics Beteiligungs AG, Richard-Wagner-Straße 9, 68165 Mannheim, DeutschlandAktiengesellschaft, Alwine Beteiligungen AG, c/o Emberger Molzbichler Rechtsanwälte, Plankengasse 2, 1010 Wien, ÖsterreichDie Urkunden der sich verschmelzenden Gesellschaften sind hinterlegt beim: Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 100784;Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 502612 k.Folgender Hinweis wird erteilt zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der Gesellschaft gemäß Art. 24 der EU-Verordnung vom 8.10.2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE): Gemäß Art. 24 Abs. 1 lit. a. SE-VO findet das Recht des Mitgliedsstaates, das jeweils für die sich verschmelzenden Gesellschaften gilt, wie bei einer Verschmelzung von Aktiengesellschaften unter Berücksichtigung des grenzüberschreitenden Charakters der Verschmelzung zum Schutz der Interessen der Gläubiger der sich verschmelzenden Gesellschaften Anwendung. Zum Schutz der Interessen der Gläubiger findet mithin § 22 des deutschen Umwandlungsgesetzes ("UmwG") Anwendung. Danach ist den Gläubigern Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Röchling Engineering Plastics Beteiligungs AG nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Die Eintragung der Verschmelzung gilt als bekannt gemacht mit Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung mit ihrem ganzen Inhalt im elektronischen Bundesanzeiger und durch mindestens ein weiteres Blatt. Die Bekanntmachung gilt als erfolgt mit Ablauf des Tages, an dem jeweils das letzte der die Bekanntmachung enthaltenden Blätter erschienen ist. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der jeweiligen Eintragung auf dieses Recht hinzuweisen. Gemäß § 22 Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, den Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Auch für Anleihegläubiger der Röchling Engineering Plastics Beteiligungs AG (insbesondere Gläubiger von Wandel-, Options- und Gewinnanleihen) sowie für Inhaber von mit Sonderrechten ausgestatteten Wertpapieren außer Aktien (z.B. Inhaber von Genussscheinen) gemäß Art. 24 Abs. 1 lit. b., c. SE-VO gelten die vorstehend beschriebenen Gläubigerschutzrechte entsprechend. Die speziellen Gläubigerschutzrechte nach §§ 8, 13 des deutschen Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) ("SEAG") finden keine Anwendung, weil der künftige Sitz der Röchling MA Holding SE in Deutschland ist. Unter folgender Anschrift können kostenlos weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der Gesellschaft eingeholt werden: Röchling Engineering Plastics Beteiligungs AGRichard-Wagner-Straße 968165 MannheimFolgender Hinweis wird erteilt zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der Gesellschaft gemäß Art. 24 der EU-Verordnung vom 8.10.2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE): Den Gläubigern der Alwine Beteiligungen AG ist des Weiteren, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung der Durchführung der Verschmelzung bzw. Löschung der übertragenden Gesellschaft gemäß Art. 28 SE-VO i.V.m. § 24 Abs. 5 SEG zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Veröffentlichung der Eintragung auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Insolvenzverfahren ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben. Unter folgender Anschrift können kostenlos weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der Alwine Beteiligungen AG eingeholt werden: Alwine Beteiligungen AGc/o Emberger Molzbichler RechtsanwältePlankengasse 21010 WienDie Europäische Gesellschaft (SE) wird folgende Firma haben: Röchling MA Holding SE; ihr Sitz wird sein in Köln, Deutschland. Gläubigern, die einen Anspruch gegen die Gründungsgesellschaft haben, wird Sicherheit geleistet, wenn sie innerhalb von sechs Monaten (Frist gemäß Art. 24 Abs. 1 SE-VO i.V.m. § 22 UmwG) nach Offenlegung der Eintragung (Art. 15 Abs. 2 SE-VO) ihre Forderung dem Grunde und der Höhe nach schriftlich geltend machen. Der Anspruch steht den Gläubigern nur insoweit zu, als sie glaubhaft machen können, dass ihre Ansprüche durch Verschmelzung gefährdet sind und sie nicht bereits Befriedigung verlangen können. Die Anmeldung der Forderung muss an folgende Adresse gerichtet sein:Röchling Engineering Plastics Beteiligungs AGRichard-Wagner-Straße 168165 Mannheim
HRB 214155: Röchling Engineering Plastics Beteiligungs AG, Haren, Röchlingstraße 1, 49733 Haren. Sitz verlegt, nun: Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Richard-Wagner-Straße 9, 68165 Mannheim. Der Sitz ist nach Köln (jetzt Amtsgericht Köln HRB 100784) verlegt.
HRB 100784: Röchling Engineering Plastics Beteiligungs AG, Köln, Richard-Wagner-Straße 9, 68165 Mannheim. Aktiengesellschaft. Satzung vom 30.07.2019. Die Hauptversammlung vom 07.01.2020 hat die Änderung der Satzung in § 1 Absatz 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Haren (bisher Amtsgericht Osnabrück HRB 214155) nach Köln beschlossen. Geschäftsanschrift: Richard-Wagner-Straße 9, 68165 Mannheim. Gegenstand: das Halten und Verwalten von Beteiligungen aller Art. Grundkapital: 120.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Professor Dr. Knaebel, Hanns-Peter, Konstanz, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Fritz, Daniel Benjamin, Meppen, * ‒.‒.‒‒; Gebben, Martin, Haren, * ‒.‒.‒‒; Janssen, Christoph Hermann, Haren (Ems), * ‒.‒.‒‒; Meyering, Helmut, Meppen, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Robbe, Ansgar, Twist, * ‒.‒.‒‒.
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