HRB 99338: Röchling Medical AG, Köln, Richard-Wagner-Straße 9, 68165 Mannheim. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 22.11.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 28.01.2020 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.01.2020 mit der Alwine Zwei Beteiligungen AG mit Sitz in Wien (eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts in Wien, Österreich unter FN 510585 k), unter gleichzeitiger Annahme der Rechtsform einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) verschmolzen. Nunmehr: Röchling Medical SE mit Sitz in Köln, Amtsgericht Köln, HRB 101306. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung/Annahme der Rechtsform einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung/Annahme der Rechtsform einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 99338: Röchling Medical AG, Köln, Röchlingstraße 1, 49733 Haren (Ems). Änderung zur Geschäftsanschrift: Richard-Wagner-Straße 9, 68165 Mannheim. Nicht mehr Vorstand: Dr. Brunswicker, Joachim, Meppen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Vorstand: Dr. Fröhlich, Boris Erwin, Neuenstein, * ‒.‒.‒‒; Thome, Evelyn, Mannheim, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 99338: Röchling Medical AG, Köln, Röchlingstraße 1, 49733 Haren (Ems). Dem Registergericht ist der Plan über die geplante Verschmelzung der Alwine Zwei Beteiligungen AG, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 510585 k, mit der Röchling Medical AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 99338, eingereicht worden, zur Gründung einer SE gem Art. 17 Abs. 2 a SE-VO.a) Folgender Hinweis wird erteilt zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der Gesellschaft gemäß Art. 24 der EU-Verordnung vom 8.10.2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE): Gemäß Art. 24 Abs. 1 lit. a. SE-VO findet das Recht des Mitgliedsstaates, das jeweils für die sich verschmelzenden Gesellschaften gilt, wie bei einer Verschmelzung von Aktiengesellschaften unter Berücksichtigung des grenzüberschreitenden Charakters der Verschmelzung zum Schutz der Interessen der Gläubiger der sich verschmelzenden Gesellschaften Anwendung. Zum Schutz der Interessen der Gläubiger findet mithin § 22 des deutschen Umwandlungsgesetzes ("UmwG") Anwendung. Danach ist den Gläubigern Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Röchling Medical AG nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Die Eintragung der Verschmelzung gilt als bekannt gemacht mit Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung mit ihrem ganzen Inhalt im elektronischen Bundesanzeiger und durch mindestens ein weiteres Blatt. Die Bekanntmachung gilt als erfolgt mit Ablauf des Tages, an dem jeweils das letzte der die Bekanntmachung enthaltenden Blätter erschienen ist. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der jeweiligen Eintragung auf dieses Recht hinzuweisen. Gemäß § 22 Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, den Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Auch für Anleihegläubiger der Röchling Medical AG (insbesondere Gläubiger von Wandel-, Options- und Gewinnanleihen) sowie für Inhaber von mit Sonderrechten ausgestatteten Wertpapieren außer Aktien (z.B. Inhaber von Genussscheinen) gemäß Art. 24 Abs. 1 lit. b., c. SE-VO gelten die vorstehend beschriebenen Gläubigerschutzrechte entsprechend. Die speziellen Gläubigerschutzrechte nach §§ 8, 13 des deutschen Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) ("SEAG") finden keine Anwendung, weil der künftige Sitz der Röchling Medical SE in Deutschland ist. Unter folgender Anschrift können kostenlos weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der Gesellschaft eingeholt werden: Röchling Medical AGRöchlingstr. 149733 Haren (Ems)b) Folgender Hinweis wird erteilt zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der Gesellschaft gemäß Art. 24 der EU-Verordnung vom 8.10.2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE): Den Gläubigern der Alwine Zwei Beteiligungen AG ist des Weiteren, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung der Durchführung der Verschmelzung bzw. Löschung der übertragenden Gesellschaft gemäß Art. 28 SE-VO i.V.m. § 24 Abs. 5 SEG zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Veröffentlichung der Eintragung auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Insolvenzverfahren ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben. Unter folgender Anschrift können kostenlos weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der Alwine Zwei Beteiligungen AG eingeholt werden: Alwine Zwei Beteiligungen AGc/o Emberger Molzbichler RechtsanwältePlankengasse 21010 Wienc) Die Europäische Gesellschaft (SE) wird folgende Firma haben: Röchling Medical SE; ihr Sitz wird sein in Köln, Deutschland. Gläubigern, die einen Anspruch gegen die Gründungsgesellschaft haben, wird Sicherheit geleistet, wenn sie innerhalb von sechs Monaten (Frist gemäß Art. 24 Abs. 1 SE-VO i.V.m. § 22 UmwG) nach Offenlegung der Eintragung (Art. 15 Abs. 2 SE-VO) ihre Forderung dem Grunde und der Höhe nach schriftlich geltend machen. Der Anspruch steht den Gläubigern nur insoweit zu, als sie glaubhaft machen können, dass ihre Ansprüche durch Verschmelzung gefährdet sind und sie nicht bereits Befriedigung verlangen können. Die Anmeldung der Forderung muss an folgende Adresse gerichtet sein:Röchling Medical AGRöchlingstr. 149733 Haren (Ems)
HRB 99338: Röchling Medical AG, Köln, Röchlingstraße 1, 49733 Haren (Ems). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Fritz, Daniel Benjamin, Meppen, * ‒.‒.‒‒; Gebben, Martin, Haren (Ems), * ‒.‒.‒‒; Janssen, Christoph Hermann, Haren (Ems), * ‒.‒.‒‒; Meyering, Helmut, Meppen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 99338: Röchling Medical AG, Köln, Röchlingstraße 1, 49733 Haren (Ems). Berichtigung von Amts wegen: Satzung vom 30.07.2019.
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