HRB 9928: Rögelein GmbH, Stuttgart, Motorstr. 47, 70499 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Rögelein, Timo, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Rögelein, Timo, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒.
HRB 9928: Rögelein GmbH, Stuttgart, Motorstr. 47, 70499 Stuttgart. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.08.2017 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "MultiElectric Verwaltungs GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 738156) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 9928:Rögelein GmbH, Stuttgart, Motorstr. 47, 70499 Stuttgart.Prokura erloschen: Boccadamo, Dario, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒.
HRB 9928:Rögelein GmbH, Stuttgart, Motorstr. 47, 70499 Stuttgart.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Boccadamo, Dario, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒.
Rögelein GmbH, Stuttgart, Motorstr. 47, 70499 Stuttgart. Der zwischen der Gesellschaft und der "Dieter Rögelein KG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 9932) am 15.11.1994 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag wurde durch die Löschung der herrschenden Gesellschaft im Handelsregister vom 11.08.2009 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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