Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
|
|
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein.
Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie
gemeinsam.
b)
Bestellt als
Liquidator:
Röhm, Peter Rolf, Sindelfingen, * ‒.‒.‒‒
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Röhm, Peter Rolf, Sindelfingen, * ‒.‒.‒‒ |
|
b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst. |
a)
30.03.2023
Schneider |
HRB 242341: Röhm Typofactory Marketing GmbH, Sindelfingen, Böblinger Str. 68, 71065 Sindelfingen. Änderung der Geschäftsanschrift: Böblinger Straße 76, 71065 Sindelfingen.
HRB 242341: Röhm Typofactory Marketing GmbH, Sindelfingen, Böblinger Str. 68, 71065 Sindelfingen. Prokura erloschen: Held-Röhm, Eise, geb. Röhm, Sindelfingen.
HRB 242341:RDS Druck Sindelfingen GmbH, Sindelfingen, Böblinger Str. 68, 71065 Sindelfingen.Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: Röhm Typofactory Marketing GmbH.
HRB 242341:RDS Druck Sindelfingen GmbH, Sindelfingen, Böblinger Str. 68, 71065 Sindelfingen.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 11.12.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 11.12.2013 mit Nachtrag vom 11.09.2014 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Röhm Typofactory Marketing GmbH", Sindelfingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 245511) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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