Rölle Grundstücksverwaltungsgesellschaft Westfälische Straße mbH, Köln, Sperberweg 9, 50858 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.07.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.07.2012 mit der Grundstücksverwaltungsgesellschaft Westfälische Straße GmbH mit Sitz in Olpe (Amtsgericht Siegen, HRB 7119) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Rölle Grundstücksverwaltungsgesellschaft Westfälische Straße mbH, Köln, Sperberweg 9, 50858 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.12.2011. Geschäftsanschrift: Sperberweg 9, 50858 Köln. der Handel und die Verwaltung von Immobilienvermögen. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rölle-Höhne, Susanne, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Rölle Grundstücksverwaltungsgesellschaft Westfälische Straße GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Köln (Amtsgericht Köln, HRA 28824) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.12.2011. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.