Römer Vermögens- und Beteiligungs GmbH, Burgwedel, Hauptstraße 26, 30938 Burgwedel. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Römer Betriebs GmbH am 10.06.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Römer Vermögens- und Beteiligungs GmbH, Burgwedel, Hauptstraße 26, 30938 Burgwedel. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.05.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.05.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 07.05.2013 mit der Römer Betriebs GmbH mit Sitz in Burgwedel (Amtsgericht Hannover HRB 121241) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.