HRA 731204: Rösch Fashion GmbH & Co. KG, Tübingen, Schaffhausenstr. 101, 72072 Tübingen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Bier, Thomas, Mosbach, * ‒.‒.‒‒; Frey, Ulrike, Gomaringen, * ‒.‒.‒‒; Graf, Kai, Köln, * ‒.‒.‒‒; Mengdehl, Birgit, Meßstetten, * ‒.‒.‒‒; Müller, Melanie, Tübingen, * ‒.‒.‒‒; Müller, Roswitha, Reutlingen, * ‒.‒.‒‒; Rösch, Anna Evita, Tübingen, * ‒.‒.‒‒.
HRA 731204: Rösch Fashion GmbH & Co. KG, Tübingen, Schaffhausenstr. 101, 72072 Tübingen. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Gerhard Rösch GmbH", Tübingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 380099) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 24.08.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.08.2015 den Teilgeschäftsbereich "Mode" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 731204: Rösch Fashion GmbH & Co. KG, Tübingen, Schaffhausenstr. 101, 72072 Tübingen. Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Gerhard Rösch GmbH", Tübingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 380099) am 24.09.2015 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.