HRB 12627: Röskes Transport GmbH, Kempen, Janspfad 13, 47906 Kempen. Die Gesellschafterversammlung vom 01.03.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 (Firma, Sitz), Ziffer 2 (Gegenstand) und Ziffer 11 (Ergebnisverwendung) beschlossen. Neue Firma: Röskes Consult GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Unternehmensberatung sowie alle artverwandten Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind.
Röskes Transport GmbH, Kempen, Janspfad 13, 47906 Kempen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Janspfad 13, 47906 Kempen. Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben eines Transportunternehmens. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen und alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Unternehmensverträge, insbesondere Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge abzuschließen. 25.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein; bei mehreren Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann allen oder einzelnen Geschäftsführern erteilt werden: Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB und Befugnis zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft. Geschäftsführer: Röskes, Daniela, Kempen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Daniela Röskes Transporte e.K. mit Sitz in Kempen (AG Krefeld, 40 HRA 5778 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 10.08.2009 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.08.2009. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.