HRA 47026 B: Röthig Medien e.K., Berlin, Lahnstraße 52, 12055 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Das einzelkaufmännische Unternehmen ist aufgrund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.08.2014 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafter des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Röthig Medien Verlags GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 49937 B) übertragen. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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