Röttger Wohnungsbau GmbH, Hagen, (Lützowstraße 1, 58095 Hagen).Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
Röttger Wohnungsbau GmbH, Hagen (Lützowstraße 1, 58095 Hagen). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Aufspaltungs- und Übernahmevertrages vom 02.10.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 02.10.2007 und der Gesellschafterversammlungen der KR Immobilien GmbH in Hagen (Amtsgericht Hagen, HRB 7762), der Karl-Heinz Röttger Immobilen Verwaltungs-GmbH in Hagen (Amtsgericht Hagen, HRB 4434) und der J. Röttger Immobilen Verwaltungs-GmbH in Hagen (Amtsgericht Hagen, HRB 4255) vom 02.10.2007 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Aufspaltung auf die KR Immobilien GmbH mit Sitz in Hagen (Amtsgericht Hagen, HRB 7762), die Karl-Heinz Röttger Immobilen Verwaltungs-GmbH in Hagen (Amtsgericht Hagen HRB 4434) und die J. Röttger Immobilen Verwaltungs-GmbH in Hagen (Amtsgericht Hagen, HRB 4255) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.